Talente- Tauschring um die Porta e. V.
Teilnahmebedingungen
1. Mitgliedschaft
  • JedeR kann im Tauschring Mitglied werden. Nach Einreichen der Beitrittserklärung und Zahlung des Mitgliedsbeitrages erhalten Sie ein Buchungskonto, welches von der Bu- chungsstelle geführt wird. 
  • Familien können auch mit allen Angehörigen über ein einzelnes Buchungskonto abrech- nen. 
  • Unser Mitgliedsbeitrag beträgt DM 20,- für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.. Treten Sie nach dem 30.06. ein, kostet es nur 10,- DM. Werden Sie z.B. Mitglied im Juli, so endet die Mitgliedschaft für 10,-DM am 31.12.. Der Beitrag dient der Deckung von Kosten, die in DM anfallen (Porto, Kopien u.ä.). 
  • Die Mitgliedschaft verlängert sich automa- tisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Jahres- ende schriftlich gekündigt wird. 
  • Einträge im Talentemarkt, unser regelmäßig erscheinendes Anzeigeblatt, sind kostenfrei. Er wird an alle Mitglieder verschickt. 
  • Jedes Mitglied kann an den regelmäßigen Treffen der Mitglieder des Tauschringes teilnehmen. Termin und Ort werden im Talente- Markt bekanntgegeben. Gerade für Neumitglieder ist hier ein idealer Treffpunkt für den ersten Tausch. 
  • In Streitfällen gilt der Schiedsspruch der Mitgliederversammlung, wobei die Person, die die Buchungsstelle vertritt, sowie min- destens drei weitere Mitglieder anwesend sein müssen. 
2. Verrechnungseinheit
  • Unsere Verrechnungseinheit heißt TALENT. Als Orientierungswert für den Tausch von Leistungen gilt eine Spanne von 15 bis maximal 20 Talenet pro Stunde. 
  • Das TALENT ist eine reine Verrechnungs- einheit, d.h. es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung in DM 
3. Kontoführung der Buchungsstelle
  • Die Buchungsstelle führt die Konten aller Mitglieder. Die/der TALENT- EmpfängerIn ist bei einem Leistungstausch dafür verantwort- lich, den Buchungsauftrag an die Buchungs- stelle weiterzuleiten. Der Buchungs- auftrag muß von beiden Mitgliedern unterschrieben werden. 
  • Je Konto und Monat werden pauschal 5 TALENT Gebühren erhoben. Sie werden am Monatsende dem Vereinskonto gutgeschrie- ben. Wir vergüten damit alle organisato- rischen Leistungen. Für neue Mitglieder wird der monatliche Beitrag erstmalig im 4. Monat der Mitgliedschaft erhoben bzw. beim ersten Tausch. 
  • Der Zinslose Überziehungskredit beträgt 300 TALENT Miese. Er kann in Absprache mit der Buchungsstelle erhöht werden. Bu- chungsaufträge, die den Kreditrahmen über- steigen, können von der Buchungsstelle ab- gelehnt werden. Es empfiehlt sich bei großen Tauschbeträgen in der Buchungs- stelle nachzufragen, ob der Betrag gedeckt ist. Für weitere Detaileinsicht in die Bu- chungsvorgänge ist die Zustimmung des Kontoinhabers unbe- dingt erforderlich. Nur die Endkontostände sind von allen Mit- gliedern einsehbar. 
4. Beendigung der Mitgliedschaft
  • Mit negativem Kontostand ist eine Been- digung nicht möglich. Gelingt ein Kontoaus- gleich nicht, werden zusammen mit dem Vorstand andere Lösungen erarbeitet. 
  • Ein Ausstieg mit positivem Kontostand berechtigt nicht zu einer Forderung in DM. Das Guthaben kann innerhalb eines 1/2 Jahres abgebaut werden. Danach verfällt der Anspruch zugunsten des Vereinskontos. 
5. Gültigkeit des Teilnahmebedingungen
  • Diese Teilnhmebedingung gilt ab dem 01.06.1998. Änderungen der Teilnahme- bedingungen werden in der Mitgliederver- sammlung beschlossen. Jedes Mitglied erhält über den Talentemarkt rechtzeitig eine Ankündigung, wann und über welche Ände- rungen  in der nächsten Mitgliederver- sammlung ein Beschluss gefaßt werden soll, sodas jedeR mit seiner/ihrer Stimme Einfluß nehmen kann. 
6. Haftung
  • Haftung und Gewährleistung des Tausch- ringes und der TauschInnen sind ausge- schlossen. Für alle Fälle ist allerdings eine private Haftpflichtversicherung zu empfehlen. (Sollte man sowieso haben) 
  • Für begleichung evtl. Ansprüche des Finanzamtes ist jedeR selbst verant- wortlich. 
7. Sonstiges
  • Aufgepaßt, es gibt kommerzielle Interes- senten, die die Angebote aus unserem Talente-Markt gegen DM in Anspruch nehmen wollen. Hier hört die Nachbar- schaftshilfe auf! Das so verdiente Geld unterliegt dem Steuer- recht. Wer trotzdem nicht nein sagen will, muß ein Gewerbe anmelden. Also Finger weg vom schnöden Mommon, Talente sind angesagt! 

  • Bei Abfassung von Annoncen sollten bestimmte standesrechtliche Einschrän- kungen beachtet werden, damit es z.B. keinen Ärger mit den Handwerkskammern gibt. Wir schreiben nicht Klempnerarbeiten bzw. Elektroinstallation sondern Hilfe bei Wartung und Reparatur von Wasser- und Elektrokram.