1. Mitgliedschaft
-
JedeR kann im Tauschring Mitglied
werden. Nach Einreichen der Beitrittserklärung und Zahlung des Mitgliedsbeitrages
erhalten Sie ein Buchungskonto, welches von der Bu- chungsstelle geführt
wird.
-
Familien können auch mit
allen Angehörigen über ein einzelnes Buchungskonto abrech- nen.
-
Unser Mitgliedsbeitrag beträgt
DM 20,- für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.. Treten Sie nach dem
30.06. ein, kostet es nur 10,- DM. Werden Sie z.B. Mitglied im Juli, so
endet die Mitgliedschaft für 10,-DM am 31.12.. Der Beitrag dient der
Deckung von Kosten, die in DM anfallen (Porto, Kopien u.ä.).
-
Die Mitgliedschaft verlängert
sich automa- tisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht spätestens
einen Monat vor Jahres- ende schriftlich gekündigt wird.
-
Einträge im Talentemarkt,
unser regelmäßig erscheinendes Anzeigeblatt, sind kostenfrei.
Er wird an alle Mitglieder verschickt.
-
Jedes Mitglied kann an den regelmäßigen
Treffen der Mitglieder des Tauschringes teilnehmen. Termin und Ort werden
im Talente- Markt bekanntgegeben. Gerade für Neumitglieder ist hier
ein idealer Treffpunkt für den ersten Tausch.
-
In Streitfällen gilt der
Schiedsspruch der Mitgliederversammlung, wobei die Person, die die Buchungsstelle
vertritt, sowie min- destens drei weitere Mitglieder anwesend sein müssen.
2. Verrechnungseinheit
-
Unsere Verrechnungseinheit heißt
TALENT. Als Orientierungswert für den Tausch von Leistungen
gilt eine Spanne von 15 bis maximal 20 Talenet pro Stunde.
-
Das TALENT ist eine reine Verrechnungs-
einheit, d.h. es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung
in DM
3. Kontoführung der Buchungsstelle
-
Die Buchungsstelle führt
die Konten aller Mitglieder. Die/der TALENT- EmpfängerIn ist
bei einem Leistungstausch dafür verantwort- lich, den Buchungsauftrag
an die Buchungs- stelle weiterzuleiten. Der Buchungs- auftrag muß
von beiden Mitgliedern unterschrieben werden.
-
Je Konto und Monat werden pauschal
5 TALENT Gebühren erhoben. Sie werden am Monatsende dem Vereinskonto
gutgeschrie- ben. Wir vergüten damit alle organisato- rischen Leistungen.
Für neue Mitglieder wird der monatliche Beitrag erstmalig im 4. Monat
der Mitgliedschaft erhoben bzw. beim ersten Tausch.
|
-
Der Zinslose Überziehungskredit
beträgt 300 TALENT Miese. Er kann in Absprache mit der Buchungsstelle
erhöht werden. Bu- chungsaufträge, die den Kreditrahmen über-
steigen, können von der Buchungsstelle ab- gelehnt werden. Es empfiehlt
sich bei großen Tauschbeträgen in der Buchungs- stelle nachzufragen,
ob der Betrag gedeckt ist. Für weitere Detaileinsicht in die Bu- chungsvorgänge
ist die Zustimmung des Kontoinhabers unbe- dingt erforderlich. Nur die
Endkontostände sind von allen Mit- gliedern einsehbar.
4. Beendigung der Mitgliedschaft
-
Mit negativem Kontostand ist
eine Been- digung nicht möglich. Gelingt ein Kontoaus- gleich nicht,
werden zusammen mit dem Vorstand andere Lösungen erarbeitet.
-
Ein Ausstieg mit positivem Kontostand
berechtigt nicht zu einer Forderung in DM. Das Guthaben kann innerhalb
eines 1/2 Jahres abgebaut werden. Danach verfällt der Anspruch zugunsten
des Vereinskontos.
5. Gültigkeit des Teilnahmebedingungen
-
Diese Teilnhmebedingung gilt
ab dem 01.06.1998. Änderungen der Teilnahme- bedingungen werden in
der Mitgliederver- sammlung beschlossen. Jedes Mitglied erhält über
den Talentemarkt rechtzeitig eine Ankündigung, wann und über
welche Ände- rungen in der nächsten Mitgliederver- sammlung
ein Beschluss gefaßt werden soll, sodas jedeR mit seiner/ihrer Stimme
Einfluß nehmen kann.
6. Haftung
-
Haftung und Gewährleistung
des Tausch- ringes und der TauschInnen sind ausge- schlossen. Für
alle Fälle ist allerdings eine private Haftpflichtversicherung zu
empfehlen. (Sollte man sowieso haben)
-
Für begleichung evtl. Ansprüche
des Finanzamtes ist jedeR selbst verant- wortlich.
7. Sonstiges
-
Aufgepaßt, es gibt kommerzielle
Interes- senten, die die Angebote aus unserem Talente-Markt gegen DM in
Anspruch nehmen wollen. Hier hört die Nachbar- schaftshilfe auf! Das
so verdiente Geld unterliegt dem Steuer- recht. Wer trotzdem nicht nein
sagen will, muß ein Gewerbe anmelden. Also Finger weg vom schnöden
Mommon, Talente sind angesagt!
Bei Abfassung von Annoncen
sollten bestimmte standesrechtliche Einschrän- kungen beachtet werden,
damit es z.B. keinen Ärger mit den Handwerkskammern gibt. Wir schreiben
nicht Klempnerarbeiten bzw. Elektroinstallation sondern Hilfe bei Wartung
und Reparatur von Wasser- und Elektrokram.
|